Strom vergessen anzumelden: So vermeiden Sie Ärger und Zusatzkosten

Strom anmelden vergessen? Keine Panik! Wir erklären, was jetzt passiert, welche Folgen drohen und wie Sie Zusatzkosten vermeiden.

6 min Lesezeit

Geprüft von: Stephanie Seiler, Referentin für Direktvertrieb, Vertriebskanalsteuerung und Abverkaufskommunikation

Auf einen Blick: Strom vergessen anzumelden

Vergessen anzumelden

Strom läuft weiter, aber automatisch in teurer Grundversorgung.

Keine Strafe

Es drohen keine Sanktionen, nur höhere Kosten durch teure Tarife.

Nächste Schritte

Passenden Stromtarif wählen, Daten bereithalten, Strom anmelden.

Rückwirkend anmelden

Seit Juni 2025 nicht mehr möglich, nur zukünftige Termine.

Grundversorgung vermeiden

Frühzeitig fairen TEAG Stromtarif sichern und Kosten planbar machen.

Stromsperre

Ab 100 € Zahlungsrückstand möglich, Schutz für besonders Bedürftige.


Häufig gestellte Fragen

Erhalte ich trotzdem Strom, wenn ich die Anmeldung vergessen habe?

Ja, wenn Sie vergessen, den Strom anzumelden, rutschen Sie automatisch in die Grundversorgung des örtlich zuständigen Versorgers. Strom fließt also weiter. Allerdings ist der Grundversorgungstarif meist teurer.

Kann ich Strom rückwirkend anmelden?

Nein, seit Juni 2025 ist das per Gesetz nicht mehr möglich. Eine Anmeldung gilt nur für ein zukünftiges Datum mit mindestens zwei Werktagen Vorlauf.

Wie lange dauert es, bis der Strom nach der Anmeldung freigeschaltet wird?

In der Regel startet die Belieferung ab dem gewählten Termin. Der technische Wechsel erfolgt dann werktags innerhalb von 24 Stunden.

Kann ich meinen Anbieter wechseln, wenn ich bereits in der Grundversorgung bin?

Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich. Die Kündigungsfrist für die Grundversorgung beträgt zwei Wochen. Wenn Sie also vergessen haben, Ihren Strom anzumelden, kommen Sie schnell in einen günstigeren Tarif, z. B. bei der TEAG.

Wann kann der Strom gesperrt werden?

Bei Zahlungsrückständen ab 100 Euro oder bei Manipulation der Messeinrichtung. Voraussetzung: mindestens vier Wochen schriftliche Androhung und erneute Ankündigung drei Werktage vor der Sperre.

Wenn Sie jedoch vergessen, Ihren Strom anzumelden, droht keine Stromsperre. In diesem Fall erhalten Sie weiterhin Strom über die Grundversorgung.


Strom vergessen anzumelden? Keine Panik!

Ein Umzug bedeutet viel Stress und Organisation. Da kann es schnell passieren, dass die Stromanmeldung einfach mal untergeht. Aber keine Sorge: Wenn Sie nach einem Umzug vergessen haben, Strom in der neuen Wohnung anzumelden, sitzen Sie nicht plötzlich im Dunkeln. 

In Deutschland gilt die sogenannte Grundversorgung: Jeder Haushalt wird automatisch vom örtlichen Grundversorger mit Strom beliefert, solange kein anderer Vertrag abgeschlossen wurde. Auch wenn Sie den Strom nach dem Umzug nicht sofort anmelden, übernimmt zunächst der Grundversorger die Belieferung. Ihr Alltag läuft also wie gewohnt weiter, obwohl Sie Ihre Stromanmeldung vergessen haben. Sie können Licht einschalten, kochen oder Ihre Geräte nutzen.

Eine Strafe müssen Sie nicht fürchten, wenn Sie vergessen haben, Strom anzumelden. Aber: Die Grundversorgung ist in der Regel deutlich teurer als reguläre Stromtarife. Wer den Strom also länger unbeachtet in der Grundversorgung laufen lässt, zahlt meist unnötig drauf. Um Kosten zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, so schnell wie möglich einen passenden Tarif auszuwählen und den Strom aktiv anzumelden.

Nächste Schritte: So melden Sie Ihren Strom richtig an

Sie haben vergessen, Ihren Strom rechtzeitig in der neuen Wohnung anzumelden? Damit Sie schnell aus der teuren Grundversorgung herauskommen, sollten Sie nun so schnell wie möglich aktiv werden: 

  1. Tarif auswählen: Vergleichen Sie die verfügbaren Angebote, z. B. die Stromtarife von der TEAG, und entscheiden Sie sich für den Tarif, der zu Ihren Bedürfnissen passt.
  2. Daten bereithalten: Dazu gehören u. a. Ihre Zählernummer, der aktuelle Zählerstand sowie die Adresse der neuen Wohnung.
  3. Strom anmelden: Melden Sie den Strom direkt bei Ihrem gewünschten Anbieter an. Das geht bequem online oder telefonisch.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie auch in unserem Ratgeberartikel Strom in neuer Wohnung anmelden.


Kann ich Strom rückwirkend anmelden?

Früher war es kein Problem, die Stromanmeldung zu vergessen, denn man konnte den Strom auch nach einem Umzug rückwirkend anmelden. Doch das ist seit dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich. Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 20a EnWG) – umgesetzt auf Grundlage einer EU-Richtlinie – wurden rückwirkende An- und Abmeldungen abgeschafft. Nun ist eine Anmeldung nur noch für ein zukünftiges Datum möglich, und zwar mit mindestens zwei Werktagen Vorlauf. 

Dafür muss der technische Anbieterwechsel nun werktags innerhalb von 24 Stunden umgesetzt werden. Konkret bedeutet das: Wenn Sie am Montag Strom anmelden, kann die Belieferung frühestens am Mittwoch starten. Ab diesem Tag läuft die Umstellung dann aber innerhalb von 24 Stunden durch. 

So verhindert der Gesetzgeber rückwirkende Anmeldungen, garantiert aber gleichzeitig einen sehr schnellen, zukunftsgerichteten Lieferantenwechsel, d.h.

  • Wer Strom in der neuen Wohnung anmelden oder im Rahmen eines Umzugs den Anbieter wechseln möchte, sollte sich rechtzeitig kümmern. Eine rückwirkende Anmeldung ist nicht mehr möglich, der Vertrag beginnt ausschließlich ab dem gewählten, zukünftig liegenden Datum.
  • Wer vergessen hat, den Strom anzumelden, rutscht automatisch in die meist deutlich teurere Grundversorgung.

Unser Rat: Planen Sie Ihren Stromwechsel oder Ihre Anmeldung frühzeitig, idealerweise mindestens zwei bis vier Wochen vor dem Einzug. So stellen Sie sicher, dass alles nahtlos funktioniert und Sie nicht in die meist teure Grundversorgung geraten.

Günstiger Tarif statt Grundversorgung: Jetzt aktiv werden

Die Grundversorgung sorgt zwar dafür, dass Sie nie ohne Strom dastehen, auch wenn Sie vergessen, den Strom anzumelden. Günstig ist sie aber nicht. Wer länger in diesem Tarif bleibt, zahlt fast immer deutlich mehr als nötig. Da eine rückwirkende Anmeldung seit Juni 2025 nicht mehr möglich ist, zählt jetzt vor allem eins: schnell handeln und rechtzeitig einen passenden Tarif wählen.

Mit einem individuellen Stromtarif von der TEAG profitieren Sie von besseren Konditionen, können Ihre Kosten langfristig planen und schonen Ihren Geldbeutel. Mit wenigen Klicks schließen Sie Ihren Stromvertrag bequem online ab, und die TEAG kümmert sich um alles Weitere – inklusive Kündigung der Grundversorgung.

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Strom nicht bezahlt: Wann droht eine Stromsperre?

Wenn Sie Ihren Strom vergessen anzumelden, droht keine Stromsperre – Sie rutschen lediglich automatisch in die Grundversorgung. Aber was passiert, wenn Sie im Umzugsstress und bei den zahlreichen An- und Ummeldungen die Stromrechnung vergessen und Ihren Strom nicht bezahlt haben? Auch offene Stromrechnungen führen nicht sofort zur Unterbrechung der Versorgung. Dennoch gilt: Bei erheblichen Zahlungsrückständen darf der Netzbetreiber in letzter Konsequenz eine Stromsperre verhängen.

Rechtsgrundlage dafür ist § 19 der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV).

Voraussetzungen sind zum Beispiel:

  • Der Zahlungsrückstand beträgt mindestens 100 Euro.
  • Die Sperre wurde mindestens vier Wochen vorher schriftlich angedroht.
  • Die konkrete Sperre muss mindestens drei Werktage vorher angekündigt werden.
  • Auch bei Manipulation der Messeinrichtung oder unbefugter Stromentnahme kann eine Sperre erfolgen.

Gut zu wissen: Haushalte mit besonderen Bedürfnissen, etwa wenn pflegebedürftige Personen im Haushalt leben und auf medizinische Geräte angewiesen sind, genießen zusätzlichen Schutz. Das gilt auch, wenn im Winter eine Elektroheizung ausfallen würde und dadurch gesundheitliche Schäden drohen könnten. In solchen Fällen darf ein Anbieter die Stromsperre nicht durchsetzen.

Bevor es überhaupt dazu kommt, haben Sie jedoch verschiedene Möglichkeiten: Kontaktieren Sie rechtzeitig Ihren Anbieter, fragen Sie nach Ratenzahlungen oder nutzen Sie Beratungsstellen. Auf diese Weise lässt sich eine Sperre oft verhindern.


Unsere Expert*in

Porträt von Stephanie Seiler

Stephanie Seiler

Referentin für Direktvertrieb, Vertriebskanalsteuerung und Abverkaufskommunikation

Stephanie Seiler ist Referentin für Abverkaufskommunikation und Vertriebskanalsteuerung mit umfassendem Know-how im Energievertrieb sowie in den Themen Strom und Gas. Sie entwickelt zielgerichtete Kommunikationsmaßnahmen und unterstützt Vertriebspartner mit passgenauen Informationen und Materialien. Durch ihre Expertise trägt sie maßgeblich dazu bei, komplexe Energiethemen verständlich und kundenorientiert zu vermitteln.

Weitere Informationen über Stephanie Seiler LinkedIn

Erklärungen zu den Tarifdetails

  • 1Bis zu 100 Euro Preisvorteil dank 6-monatiger Grundpreisfreiheit. Diese wird in Ihrer nächsten Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt.
  • 2Es besteht eine Nettopreisgarantie für 24 Monate ab Lieferbeginn. Diese umfasst alle bei Vertragsschluss berücksichtigten Preisbestandteile, mit Ausnahme der Umsatzsteuer; Änderungen bei der Umsatzsteuer sowie veränderte Kosten der TEAG infolge nach Vertragsschluss neu eingeführter Steuern, Abgaben oder sonstiger staatlich oder hoheitlich veranlasster, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffender Kostenbelastungen oder Kostenentlastungen können durch Anpassung der Preise weitergegeben werden. Näheres ist in den Ziffern I 9.1.1 und I 9.1.2 der Allgemeinen Lieferbedingungen geregelt.
  • 3Die Energiepreisgarantie ist auf die Kosten der Beschaffung und des Vertriebes beschränkt; Änderungen bei Kosten für Messung und den Messstellenbetrieb sowie bei Netzentgelten, Steuern, Abgaben, Umlagen und sonstige staatlich oder hoheitlich veranlassten, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffenden Kosten können durch Anpassung der Preise weitergegeben werden. Näheres ist in den Ziffern I 9.1.1 und I 9.1.2 der Allgemeinen Lieferbedingungen geregelt.
  • 4Die eingeschränkte Preisgarantie ist auf die Kosten der Beschaffung und des Vertriebes, auf die Netzentgelte und auf die Kosten für Messung und des Messstellenbetrieb beschränkt; Änderungen bei Steuern, Abgaben, Umlagen und sonstige staatlich oder hoheitlich veranlassten, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffenden Kosten können durch Anpassung der Preise weitergegeben werden. Näheres ist in den Ziffern I 9.1.1 und I 9.1.2 der Allgemeinen Lieferbedingungen geregelt.