Frühzeitig anmelden
Strom für die erste Wohnung am besten zwei bis vier Wochen vor Einzug anmelden.
Endlich in den eigenen vier Wänden! Erfahren Sie, wie Sie Strom für die erste eigene Wohnung anmelden und teure Überraschungen vermeiden.
Strom für die erste Wohnung am besten zwei bis vier Wochen vor Einzug anmelden.
Zählernummer notieren und geschätzten Verbrauch angeben.
Passende Anbieter und Stromtarife vergleichen.
Zählerstand unbedingt beim Einzug dokumentieren.
Ohne Anmeldung startet automatisch der teure Grundversorgungstarif.
Um Strom für die erste Wohnung anzumelden, benötigen Sie die Zählernummer, eine Verbrauchsschätzung und Ihre Adresse. Vergleichen Sie Stromanbieter, wählen Sie einen passenden Tarif und schließen Sie den Vertrag online oder telefonisch ab. Dokumentieren Sie den Zählerstand beim Einzug und übermitteln Sie ihn an den Anbieter.
Am besten zwei bis vier Wochen vor dem Einzug, spätestens 14 Tage vorher. Seit dem 6. Juni 2025 ist eine rückwirkende Anmeldung nicht mehr möglich. Falls der Strom abgestellt ist, kann die Wiederanschaltung mehrere Tage dauern. Wer keinen Anbieter wählt, landet automatisch im teuren Grundversorgungstarif. Eine frühzeitige Anmeldung verhindert unnötige Mehrkosten.
Wichtige Kriterien sind der Preis pro kWh, die Grundgebühr, die Vertragslaufzeit und mögliche Neukundenboni. Wenn Sie Ihren Verbrauch nicht kennen, orientieren Sie sich am Stromverbrauch für eine Person oder am Stromverbrauch für zwei Personen. Achten Sie auf Preisgarantien und flexible Kündigungsfristen. Kundenbewertungen helfen, einen seriösen Anbieter zu finden. Ein Vergleich lohnt sich, um langfristig Stromkosten zu sparen.
Falls Sie bereits einen Stromvertrag haben, können Sie prüfen, ob Sie Ihren bisherigen Stromanbieter in die neue oder erste eigene Wohnung mitnehmen können. Zum Beispiel sind die Stromtarife von TEAG bundesweit verfügbar. Falls nicht, sollten Sie sich rechtzeitig um die Stromanmeldung kümmern.
Tipp: Auch wenn Sie noch nie einen eigenen Vertrag hatten, prüfen Sie, ob Sie zum Beispiel in Ihrer WG bereits als Vertragspartner eingetragen sind.
Grundsätzlich muss der Mieter den Strom selbst anmelden – auch in der ersten Wohnung. Nur wenn der Strom in den Nebenkosten enthalten ist, übernimmt dies der Vermieter. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wer den Strom anmelden muss – Mieter oder Vermieter –, dann fragen Sie beim Vermieter nach. Kümmert sich niemand um die Anmeldung, beginnt nämlich automatisch der Grundversorgungstarif. In WGs sollte vorher geklärt werden, wer den Vertrag übernimmt, um Missverständnisse zu vermeiden.
In der ersten Wohnung sollte der Strom spätestens zwei bis vier Wochen vor Einzug angemeldet werden, damit Sie nicht in die Grundversorgung fallen und mehr bezahlen als nötig. Aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben ist seit dem 6. Juni 2025 eine Anmeldung nicht mehr rückwirkend möglich. Daher ist es wichtig, dass Sie in diesem Fall Strom für die erste Wohnung frühzeitig anmelden. Am besten auch gleich mit erledigen: Gas anmelden für die neue Wohnung
Der Umzug in die erste Wohnung bringt viele neue Aufgaben mit sich – dazu gehört auch die Stromanmeldung. Wie melde ich das erste Mal Strom an? Keine Sorge, das ist einfacher als gedacht. Folgen Sie einfach diesen fünf Schritten:
Bevor Sie Strom für die erste Wohnung anmelden, brauchen Sie die Zählernummer. Diese finden Sie:
Außerdem sollten Sie Ihren Stromverbrauch schätzen, damit Sie bei der Abrechnung keine Überraschung erleben oder zu hohe Abschläge zahlen. Zur besseren Einschätzung haben wir wichtige Eckdaten über den Stromverbrauch im Haushalt sowie explizit zum Stromverbrauch von einer Person und zum Stromverbrauch von zwei Personen für Sie zusammengestellt.
Jetzt geht es darum, den richtigen Tarif zu finden. Doch worauf sollte man achten? Wenn Sie sich beim Stromanbieter für die erste Wohnung anmelden möchten, sind folgende Punkte wichtig:
Haben Sie den passenden Tarif gefunden? Dann können Sie den Vertrag ganz einfach online oder telefonisch abschließen und somit Strom für die erste Wohnung anmelden. Dafür benötigen Sie:
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung vom Anbieter – dieser kümmert sich um die offizielle Anmeldung beim Netzbetreiber.
Am Tag der Wohnungsübernahme ist es wichtig, den Zählerstand schriftlich festzuhalten – am besten mit einem Foto. Falls möglich, sollte der Vermieter oder ein Zeuge dabei sein.
Warum? Damit Sie später nicht für den Verbrauch des Vormieters zahlen, sondern einen eindeutigen Nachweis zum Beginn Ihrer Verbrauchsperiode haben.
Nachdem Sie Strom für die erste Wohnung angemeldet haben, gibt es bloß noch ein paar wenige Dinge zu beachten:
Falls sich Ihr Stromverbrauch ändert, können Sie beim Anbieter eine Anpassung der Abschläge beantragen, um Nachzahlungen zu vermeiden. Bei der TEAG geht das einfach online im Kundenportal.
Wer sich nach dem Einzug in die erste eigene Wohnung bei keinem Stromanbieter anmeldet, landet automatisch beim Grundversorger – dem örtlichen Anbieter, der gesetzlich zur Versorgung verpflichtet ist. Das klingt praktisch, ist aber meist teurer als ein selbst gewählter Tarif. Deshalb lohnt es sich, wenn Sie Strom für die erste Wohnung frühzeitig anmelden. Ein eigener Stromanbieter für die erste eigene Wohnung spart oft Geld und bietet bessere Konditionen.
Der Schritt in die erste Wohnung ist aufregend. Damit Sie währenddessen an alles denken, haben wir alle wichtigen Punkte für die Stromanmeldung für Sie in der Checkliste zusammengefasst. Einfach ausdrucken und Schritt für Schritt abhaken.
Gratis-Download: Hier die Checkliste „Strom anmelden erste Wohnung“ kostenlos als PDF herunterladen.
Referentin Shared Service Steuerung
Als Referentin für Shared Service Steuerung sorgt Gabriele Frauendorf für effiziente Prozesse und reibungslose Zusammenarbeit zwischen Vertrieb und Kundenservice. Mit strukturierter Herangehensweise schafft sie Transparenz und nachhaltige Optimierungspotenziale. Sie ist spezialisiert auf die Abwicklung von Stromanmeldungen und sorgt für transparente Kommunikation.
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