Unsere Strom-Ratgeber auf einen Blick
Wie viel Strom brauchen Sie? Was kostet er? Und wie können Sie einfach zu TEAG wechseln? Unsere Ratgeber zeigen verständlich und praxisnah, worauf es ankommt.
Wann sich ein Anbieterwechsel lohnt – und warum TEAG eine gute Wahl ist
Ein Stromanbieterwechsel lohnt sich immer dann, wenn der Vertrag nicht mehr zu Ihrem Verbrauch passt, die Preise steigen oder Sie auf Ökostrom umsteigen möchten. Achten Sie dabei auf transparente Vertragsbedingungen, faire Laufzeiten und einen zuverlässigen Kundenservice.
Genau hier setzt die TEAG an: Als bundesweiter Energieversorger mit Sitz in Thüringen stehen wir für faire Preise, persönliche Beratung und Versorgungssicherheit in ganz Deutschland. Sie wünschen sich Ökostrom, Preisgarantie oder flexible Laufzeiten? Bei uns finden Sie genau den Tarif, der zu Ihrem Leben passt.
Ökostrom mit Verlässlichkeit: fair, persönlich, TEAG
Für die Stadtwohnung genauso wie fürs Eigenheim liefern alle unsere Stromtarife 100 Prozent Ökostrom. Kombiniert mit fairen Konditionen und persönlicher Beratung.
Erklärungen zu den Tarifdetails
- 1Bis zu 100 Euro Preisvorteil dank 6-monatiger Grundpreisfreiheit. Diese wird in Ihrer nächsten Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt.
- 2Es besteht eine Nettopreisgarantie für 24 Monate ab Lieferbeginn. Diese umfasst alle bei Vertragsschluss berücksichtigten Preisbestandteile, mit Ausnahme der Umsatzsteuer; Änderungen bei der Umsatzsteuer sowie veränderte Kosten der TEAG infolge nach Vertragsschluss neu eingeführter Steuern, Abgaben oder sonstiger staatlich oder hoheitlich veranlasster, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffender Kostenbelastungen oder Kostenentlastungen können durch Anpassung der Preise weitergegeben werden. Näheres ist in den Ziffern I 9.1.1 und I 9.1.2 der Allgemeinen Lieferbedingungen geregelt.
- 3Die Energiepreisgarantie ist auf die Kosten der Beschaffung und des Vertriebes beschränkt; Änderungen bei Kosten für Messung und den Messstellenbetrieb sowie bei Netzentgelten, Steuern, Abgaben, Umlagen und sonstige staatlich oder hoheitlich veranlassten, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffenden Kosten können durch Anpassung der Preise weitergegeben werden. Näheres ist in den Ziffern I 9.1.1 und I 9.1.2 der Allgemeinen Lieferbedingungen geregelt.
- 4Die eingeschränkte Preisgarantie ist auf die Kosten der Beschaffung und des Vertriebes, auf die Netzentgelte und auf die Kosten für Messung und des Messstellenbetrieb beschränkt; Änderungen bei Steuern, Abgaben, Umlagen und sonstige staatlich oder hoheitlich veranlassten, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffenden Kosten können durch Anpassung der Preise weitergegeben werden. Näheres ist in den Ziffern I 9.1.1 und I 9.1.2 der Allgemeinen Lieferbedingungen geregelt.