Kontrolle
Heizkosten jederzeit selbst im Blick behalten und Verbrauchsänderungen rechtzeitig erkennen.
Für die Abrechnung oder um den eigenen Verbrauch im Blick zu behalten, können Sie die Heizung in Ihrer Mietwohnung ablesen. Wir zeigen, wie das richtig geht.
Heizkosten jederzeit selbst im Blick behalten und Verbrauchsänderungen rechtzeitig erkennen.
Füllstand des Verdunsters mit Flüssigkeit zeigt den individuellen Verbrauch.
Moderne digitale Anzeigen vereinfachen das Ablesen der Heizung.
Fernablesbare digitale Zähler sind seit Dezember 2021 in Neubauten vorgeschrieben.
Zwischenablesung bei Mieterwechsel vermeidet Streit um Heizkostenabrechnung.
Werte rechtzeitig dokumentieren und an Vermieter oder Abrechnungsdienst melden.
Digitale Heizkostenverteiler zeigen den Verbrauchswert direkt in kWh an, Verdunstungsröhrchen haben hingegen eine Skala für den Füllstand. Die Werte einfach von der Heizung ablesen und notieren.
Heizungen werden meist im Frühjahr, am Ende der Heizperiode, abgelesen. Den genauen Termin teilt Ihnen Ihr Vermieter oder Dienstleister mit, falls Sie noch keinen fernablesbaren Zähler haben. In solch einem Fall wird der Stand via Funk übertragen, sodass niemand Ihre Wohnung betreten muss.
Wenn man beim Ablesetermin nicht zu Hause ist, bekommt man in der Regel einen Ersatztermin. Alternativ können Mieter die Werte oft auch selbst von der Heizung ablesen und anschließend übermitteln.
Seit Dezember 2021 ist die Fernablesung bei Neuinstallationen Pflicht. Bis Ende 2026 müssen alle älteren Heizkostenverteiler auf Funkablesung umgerüstet sein.
Die Kosten für die Zwischenablesung darf der Vermieter dem ausziehenden Mieter in Rechnung stellen, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde.
Da die Zählerstände jedoch auch ohne externen Dienstleister erfasst werden können, entstehen in der Praxis häufig nur geringe oder gar keine zusätzlichen Kosten.
Normalerweise kümmert sich ein Dienstleister um die jährliche Heizungsablesung. Doch es lohnt sich, Ihre Heizung selbst abzulesen, denn dadurch können Sie die Kontrolle über die Heizkosten behalten und eventuelle Abrechnungsfehler frühzeitig erkennen.
Gut zu wissen: Nur ein Teil der Gesamtkosten wird verbrauchsabhängig ermittelt, 30 bis 50 Prozent der Gesamtkosten hängen von der Wohnfläche der eigenen Wohnung im Mehrfamilienhaus ab.
Wenn sich also der verbrauchsunabhängige Teil verändert, können Ihre Heizkosten selbst dann schwanken, wenn Sie die gleichen Verbrauchswerte wie im Vorjahr von Ihrer Heizung ablesen und auch der Preis gleich bleibt. Dennoch ist es sinnvoll, selbst regelmäßig den Heizkörper abzulesen, um das eigene Heizverhalten besser einschätzen und Heizkosten sparen zu können.
Wer die Heizung ablesen möchte, trifft in Wohnungen meist auf eine der folgenden drei Arten von Heizkostenverteilern:
Klassische Geräte, bei denen eine Flüssigkeit im Röhrchen je nach Heizkörpertemperatur verdunstet und den Verbrauch anzeigt. Heute kaum noch eingesetzt.
Moderne Geräte mit elektronischer Anzeige. Sie ermöglichen präziseres Ablesen und einfachere Verbrauchskontrolle, da der Wert direkt digital angezeigt wird.
Wärmezähler sitzen im Heizwasserkreislauf und messen den Durchfluss sowie die Temperaturdifferenz. So ermitteln sie den Verbrauch besonders präzise.
Digitale Heizkostenverteiler sind heute besonders verbreitet und helfen Ihnen dabei, bei Ihrer Heizung den Zählerstand korrekt abzulesen – vorausgesetzt, Sie wissen, welcher der angezeigten Werte für Ihre Heizkostenabrechnung relevant ist. Welchen Wert sollte man also beim Ablesen des digitalen Heizkostenverteilers notieren?
Beim Heizungablesen ist nur der aktuelle Verbrauchswert (A) in kWh relevant. Diesen Wert sollten Sie dokumentieren und Ihrem Vermieter übermitteln.
Fernablesbare Zähler ermöglichen das digitale Ablesen der Heizung, ohne dass externe Ableser eines Dienstleisters Ihre Wohnung betreten müssen. Die Daten werden einfach per Funk übertragen, was die jährliche Heizungsablesung deutlich komfortabler macht. Seit Dezember 2021 gibt es dafür eine Pflicht. Seitdem müssen nämlich alle neu installierten Geräte fernablesbar sein.
Darüber hinaus sind Vermieter gesetzlich verpflichtet, bis spätestens Ende 2026 alle herkömmlichen Heizkostenverteiler gegen fernablesbare Zähler auszutauschen. Diese Pflicht soll die Transparenz bei der Heizkostenabrechnung erhöhen und Sie als Mieter entlasten.
Das Ablesen der Heizung mit Röhrchen ist mittlerweile sehr selten, denn es wird zunehmend durch digitale Systeme ersetzt. Dennoch gibt es in einigen Wohnungen noch immer die sogenannten Verdunster, um die Heizung abzulesen.
Die Röhrchen enthalten eine spezielle Flüssigkeit, die abhängig von der Heizkörpertemperatur verdunstet. Je mehr geheizt wurde, desto weniger Flüssigkeit bleibt zurück. Die noch verbleibende Flüssigkeit im Röhrchen zeigt beim Ablesen der Heizung den individuellen Verbrauch auf einer Skala an. Der Wert wird entweder durch Zahlen oder Striche dargestellt. Falls Sie Ihre Heizung mit einem Röhrchen ablesen, notieren Sie den Wert der Zahlen oder Striche am Ende der Heizperiode und teilen Sie ihn Ihrem Vermieter mit.
Beim Auszug eines Mieters ist eine Zwischenablesung erforderlich, um die Heizkosten exakt abrechnen zu können. Durch die Erfassung der aktuellen Zählerstände lassen sich spätere Streitigkeiten bei der Endabrechnung vermeiden.
Verantwortlich für das Ablesen der Heizung ist in der Regel der Vermieter oder die Hausverwaltung. Die dabei anfallenden Kosten können dem ausziehenden Mieter in Rechnung gestellt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. Da die Zählerstände jedoch auch ohne externen Dienstleister erfasst werden können, entstehen in der Regel keine oder nur geringe Kosten.
Tipp: Alle Werte schriftlich dokumentieren und durch Fotos zusätzlich absichern. So vermeiden Mieter und Vermieter Konflikte über die genauen Verbrauchswerte beim Mieterwechsel.