Zentrale Gasversorgung
Bei zentraler Heizung rechnet meist der Vermieter über die Nebenkosten ab.
Steht ein Umzug bevor, empfiehlt es sich, rechtzeitig Gas anzumelden. Wir verraten Ihnen, was Sie dabei beachten sollten.
Bei zentraler Heizung rechnet meist der Vermieter über die Nebenkosten ab.
Bei Gasherd oder Therme schließt i. d. R. der Mieter selbst den Vertrag ab.
Am besten 6 Wochen vor dem Umzug Gasvertrag für die neue Wohnung abschließen.
Auch ohne Vertrag wird Gas geliefert: Grundversorgung greift automatisch.
Keine Sorge bei Verzug. Gas lässt sich auch nachträglich anmelden.
Ihr Vermieter kann Ihnen verraten, ob er einen Gasanbieter beauftragt hat (z. B. in einem Mehrfamilienhaus) und den Verbrauch über die Nebenkosten abrechnet, oder ob Sie sich selbst um einen Anbieter kümmern sollten.
Sie müssen Gas anmelden, wenn Sie eine neue Wohnung beziehen und die Versorgung dezentral geregelt ist, Sie also einen eigenen Gaszähler haben.
Bei TEAG dauert es nur wenige Minuten, online Gas anzumelden. Damit die Anmeldung bzw. Ummeldung rechtzeitig erfolgt, empfiehlt es sich aber, sich bereits 6 Wochen vor dem Umzug darum zu kümmern.
Sie können einfach Ihren Gasverbrauch berechnen, zum Beispiel mit der folgenden Formel: m³ × Brennwert × Brennwert × Zustandszahl = kWh. Den Brennwert und die Zustandszahl sollten Sie auf Ihrer letzten Rechnung finden, können aber auch Ihren Anbieter danach fragen.
Sie können auch eine Schätzung für die neue Wohnung vornehmen, indem Sie Ihren Gaszähler richtig ablesen.
Ja, Sie können Gas mit einer Frist von sechs Wochen nach dem Umzug rückwirkend anmelden.
Keine Panik, Sie beziehen trotzdem Gas. In diesem Fall übernimmt der Grundversorger, zum Beispiel die örtlichen Stadtwerke. Aus Preisgründen kann es sich aber für Sie lohnen, in einen günstigeren Tarif zu wechseln.
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie für die neue Wohnung überhaupt einen Gasvertrag abschließen müssen? Ein Blick in den Mietvertrag oder eine Nachfrage beim Vermieter können Klarheit bringen: Wird in der Wohnung (oder im Haus) Gas genutzt – und falls ja, ist die Versorgung bereits über die Nebenkosten abgedeckt oder müssen Sie selbst aktiv werden?
Folgende Hinweise deuten darauf hin, dass Sie möglicherweise einen Gasvertrag abschließen müssen:
Wenn Sie weiterhin unsicher sind, können Sie sich auch direkt an den örtlichen Netzbetreiber oder Grundversorger wenden. Anhand Ihrer Adresse lässt sich schnell klären, ob ein Gasanschluss vorhanden ist.
Gibt es keine eigenen Gasgeräte, aber das ganze Haus wird mit einer zentralen Gasheizung beheizt, benötigen Sie üblicherweise keinen eigenen Vertrag. Die Kosten für Heizung und Warmwasser laufen in diesem Fall in der Regel über den Vermieter und sind meist in den Nebenkosten enthalten.
Sollten Sie dagegen selbst einen Gasvertrag benötigen, empfiehlt sich eine frühzeitige Planung – am besten bereits sechs Wochen vor dem Umzug, damit die Abwicklung reibungslos vonstattengeht.
Anders sieht es aus, wenn Sie zum Beispiel in eine WG oder in die Wohnung Ihres Partners ziehen, in der bereits ein Gasvertrag besteht. In diesem Fall müssen Sie keinen eigenen Gasvertrag abschließen.
Vielen stellt sich beim Einzug in eine Mietwohnung die Überlegung: Wer muss die Versorgung beim Gasanbieter anmelden – Mieter oder Vermieter? Bei der Frage, ob Sie Gas anmelden müssen, kommt es auf die Form der Gasversorgung an:
Bei der Überlegung, wann Sie in der neuen Wohnung Gas anmelden sollten, gilt grundsätzlich: Je früher, desto besser. Dennoch kann es zu der Situation kommen, dass Sie noch kein Gas angemeldet haben oder rückwirkend anmelden möchten – auch dafür gibt es meist unkomplizierte Lösungen.
Sie sind bisher nicht dazugekommen, Erdgas anzumelden? Kein Grund zur Panik – die Grundversorgung wird automatisch vom örtlichen Versorger übernommen. Sie müssen also weder unter der kalten Dusche stehen noch auf eine warme Mahlzeit vom Gasherd verzichten – die Versorgung läuft weiter.
Aber Vorsicht: Dieser Vertrag ist nicht auf Ihren Bedarf zugeschnitten und meist mit höheren Kosten verbunden – es lohnt sich also, einen neuen Gasanbieter zu suchen, der Ihnen passende Tarife zu günstigen Bedingungen bietet.
Haben Sie zum Beispiel nach einem Umzug die Anmeldung vergessen, können Sie mit einer Frist von sechs Wochen nach dem Umzug Gas rückwirkend anmelden – auch bei einem neuen Anbieter wie zum Beispiel der TEAG. Verpassen Sie auch diesen Zeitraum, so gelten die Konditionen und Kündigungsbedingungen des Grundversorgers.
Um erfolgreich nach einem Umzug Gas anzumelden, ist es entscheidend, dass Sie einige Informationen parat haben, um den Vertrag erfolgreich abschließen zu können. Und so gehen Sie dabei vor:
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung in der Regel personengebunden erfolgt – für eine andere Person Gas anzumelden, ist daher normalerweise nicht möglich.
Übrigens: Haben Sie die Zählernummer und den Zählerstand gerade nicht bereitliegen, so ist es meist möglich, sich trotzdem schon anzumelden und die Daten später nachzureichen. Bei der TEAG ist die Nachmeldung ganz unkompliziert im Online-Kundenportal möglich.
Unsere Ratgeber erklären Ihnen bei Bedarf, wie Sie den Gaszähler richtig ablesen und den Gasverbrauch berechnen. Dabei können Sie sich auch einfach an alten Jahresabrechnungen orientieren, sofern sich die Größe Ihres Haushalts nicht geändert hat.
Nehmen Sie entweder den alten Tarif mit oder melden Sie bei einem neuen Anbieter Gas an, zum Beispiel bei TEAG.
Der Anbieter meldet nun beim Netzbetreiber Gas an – behalten Sie dafür das Startdatum im Blick, wenn Sie in einen neuen Tarif starten möchten.
Beim Umzug stellt sich oft die Frage: Muss ich einen neuen Gasvertrag abschließen oder den bestehenden einfach ummelden? Die gute Nachricht: Beides lässt sich in der Regel unkompliziert und schnell online erledigen.
Haben Sie bereits einen Gasvertrag, prüfen Sie zuerst, ob Ihr Anbieter auch an Ihrer neuen Adresse liefert. Ist das der Fall, können Sie den Vertrag meist problemlos ummelden.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht beim Umzug grundsätzlich nicht automatisch. Allerdings gibt es Ausnahmen: Sollte Ihr Anbieter Sie am neuen Wohnort nicht beliefern können – oder würde der Vertrag dort deutlich teurer – kann das ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, den Gasvertrag zu kündigen und zu einem anderen Versorger, wie z. B. der TEAG, zu wechseln.
Wenn Sie einen neuen Gasvertrag abschließen möchten, lohnt sich ein genauer Blick auf die Tarifdetails. Diese Punkte sind besonders wichtig:
Haben Sie den passenden Tarif gefunden, ist der nächste Schritt ganz einfach: Der Wechsel lässt sich meist in wenigen Minuten online erledigen – und vieles übernimmt der neue Anbieter für Sie.
Geben Sie in unserem Online-Tarifrechner Ihre Postleitzahl und den geschätzten Jahresverbrauch ein, um Ihren individuellen Tarif zu berechnen. Den Vertrag schließen Sie bequem online in nur wenigen Minuten ab – um alles Weitere, inklusive der Kündigung beim bisherigen Anbieter, kümmern wir uns für Sie.
Referentin Shared Service Steuerung
Als Referentin für Shared Service Steuerung sorgt Gabriele Frauendorf für effiziente Prozesse und reibungslose Zusammenarbeit zwischen Vertrieb und Kundenservice. Mit strukturierter Herangehensweise schafft sie Transparenz und nachhaltige Optimierungspotenziale. Sie ist spezialisiert auf die Abwicklung von Stromanmeldungen und sorgt für transparente Kommunikation.
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