Energieausweis fürs Haus: Regeln, Pflichten, Beispiele

Wer sein Haus verkaufen oder vermieten möchte, benötigt einen Energieausweis. Wir erklären, was drinsteht und worauf Sie achten müssen.

Auf einen Blick: Energieausweis fürs Haus

Pflicht bei Verkauf

Ohne gültigen Ausweis darf keine Immobilie angeboten werden.

Zwei Ausweis-Typen

Verbrauch oder Bedarf – abhängig von Alter und Sanierungsstand.

Gültig für 10 Jahre

Danach ist ein neuer Energieausweis erforderlich.

Kennzahlen verstehen

End- und Primärenergie zeigen Effizienz und Umweltwirkung.

Preise im Vergleich

Je nach Anbieter unter 100 Euro – Bedarfsausweise sind teurer.

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Häufig gestellte Fragen

Ab wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Ein Energieausweis ist Pflicht, wenn ein Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet wird. Bereits im Exposé müssen bestimmte Angaben enthalten sein. Auch nach größeren Sanierungen oder bei Neubauten ist der Ausweis vorgeschrieben.

Muss mein Haus für einen Energieausweis begutachtet werden?

Nur beim Bedarfsausweis ist eine genaue Analyse erforderlich – oft mit Vor-Ort-Termin. Beim Verbrauchsausweis genügt es, die letzten drei Heizkostenabrechnungen anzugeben. Beachten Sie, welcher Energieausweis Pflicht für Ihr Haus ist.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis gilt zehn Jahre ab Ausstellungsdatum. Nach Ablauf oder bei umfassenden Sanierungen muss ein neuer erstellt werden. Achten Sie auf das Gültigkeitsdatum im Kopfbereich des Dokuments.

Wie viel kostet ein Energieausweis fürs Haus?

Je nach Art und Anbieter können die Energieausweis-Kosten variieren – von unter 100 Euro bis zu 500 Euro.

Wer erstellt einen Energieausweis?

Energieausweise dürfen nur qualifizierte Fachleute mit GEG-Zulassung erstellen – etwa Energieberater, Schornsteinfeger oder Versorger wie TEAG, die geprüfte Online-Ausweise anbieten.


Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes auf einen Blick sichtbar macht. Er zeigt, wie viel Energie ein Haus im Jahr durchschnittlich verbraucht. Dadurch macht er verschiedene Gebäude miteinander vergleichbar.

Für alle, die eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchten, ist der Ausweis Pflicht. Auch wer ein Haus umfassend saniert, kommt um ihn nicht herum. Denn: Nur mit einem gültigen Energieausweis lassen sich Förderungen beantragen, Modernisierungsmaßnahmen bewerten oder rechtssicher inserieren.

Das Wichtigste zum Energieausweis fürs Haus sehen Sie hier im Video:

YouTube Video Vorschau

Grundlage: Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Wer sich fragt, was ein Energieausweis eigentlich genau ist, findet den rechtlichen Rahmen im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Wer einen Energieausweis fürs Haus benötigt, wann er verpflichtend ist und was darin stehen muss – all das basiert auf diesem Gesetz. Damit Sie sich nicht durch alle Paragrafen arbeiten müssen, erklären wir im Folgenden die Vorgaben Schritt für Schritt: verständlich, praxisnah und auf das Wesentliche konzentriert.

Wofür brauche ich einen Energieausweis?

Der Energieausweis ist vor allem für Immobilienbesitzer relevant. Wer zum Beispiel einen Energieausweis für Immobilien erstellen lässt, bekommt eine fundierte Einschätzung zum energetischen Zustand seines Gebäudes – inklusive Empfehlungen für sinnvolle Sanierungen. Das gilt nicht nur für Neubauten, sondern gerade auch für ältere Gebäude: Ein Energieausweis für ein altes Haus kann wichtige Hinweise geben, wo sich besonders viel Energie einsparen lässt.

Auch bei der Beantragung von Fördermitteln oder der Erstellung eines Sanierungsfahrplans ist der Ausweis Voraussetzung. Wer einen Energieausweis fürs Haus erstellen lassen möchte, sollte sich an einen qualifizierten Energieberater wenden – idealerweise mit Zertifizierung nach DIN V 18599 oder BAFA-Zulassung.

Früher wurde der Energieausweis oft als Energiepass fürs Haus bezeichnet. Heute ist dieser Begriff zwar nicht mehr offiziell gebräuchlich, wird aber umgangssprachlich noch häufig verwendet.

Energieeffizienzklassen im Überblick

Die Energieeffizienzklasse eines Gebäudes ist auf dem Ausweis gut sichtbar: von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient). Sie hilft dabei, Häuser schnell einzuordnen – ähnlich wie bei Kühlschränken oder Waschmaschinen. Gemessen wird der Energiebedarf oder -verbrauch in Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter (m²) im Jahr (a).

Energieeffizienzklasse Endenergiebedarf (kWh/m²a) Bedeutung

A+

weniger als 30

Niedrigstenergiehaus

A

30 bis 49

Sehr gute Dämmung, moderne Technik

B

50 bis 74

Überdurchschnittlicher Standard

C

75 bis 99

Neubauniveau der 2000er

D

100 bis 129

Durchschnittlicher Altbau

E

130 bis 159

Sanierungsbedarf wahrscheinlich

F

160 bis 199

Hoher Energieverlust

G

200 bis 249

Sehr hoher Energieverbrauch

H

250 und mehr

Extrem ineffizient

Je nach Gebäudeart und Sanierungszustand kann die Einordnung variieren. Eine schlechte Klasse bedeutet nicht automatisch, dass ein Haus unbewohnbar ist – wohl aber, dass beim Heizen hohe Kosten entstehen.


Energieausweis-Pflicht: Wer braucht wann welchen?

Ein Energieausweis ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Die Pflicht zum Energieausweis fürs Haus greift immer dann, wenn ein Wohngebäude verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll. Schon bei der Veröffentlichung eines Inserats müssen die wichtigsten Kennzahlen aus dem Ausweis genannt werden – darunter Energieeffizienzklasse, Endenergiekennwert und wesentlicher Energieträger.

Für Wohnhäuser gilt: Der Energieausweis fürs Haus muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und beim Vertragsabschluss übergeben werden. Auch für Nichtwohngebäude – etwa gewerblich genutzte Immobilien – ist ein Energieausweis für Gebäude gesetzlich vorgeschrieben.

Pflichtangaben im Immobilien-Exposé

Wenn ein Energieausweis für Gebäude vorliegt, müssen folgende Angaben in jedem Exposé oder Inserat genannt werden:

Art des Ausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)

Endenergiebedarf oder -verbrauch in kWh/(m²·a)

Energieeffizienzklasse (A+ bis H)

Wesentlicher Energieträger für Heizung

Baujahr des Gebäudes

Diese Angaben sind laut GEG vorgeschrieben – ein Verstoß kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Keine Pflicht besteht nur in wenigen Ausnahmefällen: zum Beispiel bei kleinen Gebäuden unter 50 Quadratmetern Nutzfläche oder bei denkmalgeschützten Objekten. Wer sein Haus ausschließlich selbst bewohnt, benötigt ebenfalls zunächst keinen Ausweis. Sobald das Gebäude jedoch auf den Markt kommt, wird der Nachweis verpflichtend.

Auch für Bestandsgebäude gilt: Wird ein älteres Objekt – etwa ein unsaniertes Haus mit Baujahr vor 1977 – verkauft, muss häufig ein Bedarfsausweis ausgestellt werden. In diesen Fällen ist der energetische Zustand besonders relevant. Ein Bedarfsausweis fürs Haus schafft hier die notwendige Transparenz – und macht Energieverluste sichtbar.

Wer sich nicht an die Vorgaben hält, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Die Kontrolle übernehmen in der Regel die örtlichen Bauämter oder Landesbehörden.


Verbrauchs- vs. Bedarfsausweis: Unterschiede und Einsatzbereiche

Wenn Sie einen Energieausweis fürs Haus benötigen, gibt es zwei Möglichkeiten: den verbrauchsorientierten Energieausweis oder den Bedarfsausweis. Welcher der beiden zulässig ist, hängt vor allem vom Alter, Zustand und der Größe des Gebäudes ab. Beide Ausweise sind amtlich anerkannt – unterscheiden sich jedoch deutlich in der Aussagekraft.

*WSchV = Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden.

Der Bedarfsausweis: technisch fundiert, aber aufwendiger

Ein Bedarfsausweis fürs Haus basiert auf einer technischen Analyse. Ein Energieberater begutachtet die Gebäudehülle, die Heizungsanlage und weitere energetisch relevante Bauteile. Daraus wird der theoretische Energiebedarf berechnet – unabhängig vom tatsächlichen Verhalten der Bewohner.

Vorteil: Sehr präzise Bewertung, ideal bei Sanierungsplanungen oder unsanierten Gebäuden.
Nachteil: Aufwendiger und in der Regel teurer als ein Verbrauchsausweis.

Ein Bedarfsausweis ist Pflicht für:

  • Neubauten
  • Wohngebäude mit Bauantrag vor dem 1.11.1977, wenn keine energetische Sanierung nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfolgte

Der Verbrauchsausweis: einfacher, aber weniger genau

Der verbrauchsorientierte Energieausweis stützt sich auf den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Der Durchschnittswert wird auf das gesamte Gebäude umgerechnet. Das Ergebnis ist stark vom Nutzerverhalten abhängig – eine leer stehende Wohnung oder besonders sparsames Verhalten können den Wert verzerren.

Vorteil: Kostengünstig und schnell zu erstellen.
Nachteil: Weniger aussagekräftig bei wechselnden Bewohnern oder Leerstand.

Erlaubt ist der Verbrauchsausweis für:

  • Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten
  • Kleinere Wohngebäude (bis vier Einheiten), wenn sie nach 1977 gebaut oder nach damaligem Standard saniert wurden

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Welcher Energieausweis für welches Haus?

Die folgende Übersicht hilft bei der Entscheidung:

Gebäudetyp Baujahr Sanierung nach WSchV 1977? Erlaubter Ausweis

Neubau (Wohn- oder Nichtwohngebäude)

ab 2002

Bedarfsausweis

Wohngebäude bis 4 Einheiten

vor 1.11.1977

nein

Bedarfsausweis

Wohngebäude bis 4 Einheiten

vor 1.11.1977

ja

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Wohngebäude ab 5 Einheiten / Nichtwohngebäude

nach 1.11.1977

irrelevant

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Gleiche Zahlen, aber unterschiedliche Aussagekraft

Ein Bedarfsausweis und ein Verbrauchsausweis können theoretisch denselben Endenergiebedarf ausweisen – dennoch bedeuten sie nicht dasselbe. Während der Bedarfsausweis auf Bauphysik basiert, spiegelt der Verbrauchsausweis das Verhalten der Nutzer wider. Deshalb sind beide Werte nicht direkt vergleichbar. Wer langfristig planen will, zum Beispiel beim Kauf oder bei der Sanierung, sollte sich auf den Bedarfsausweis stützen.


Energieausweis-Beispiel: So lesen Sie das Dokument richtig

Ein Energieausweis fürs Haus enthält auf mehreren Seiten technische Angaben, Vergleichswerte und Empfehlungen. Damit Sie verstehen, was hinter den Zahlen steckt, schauen wir auf ein konkretes Energieausweis-Muster und erklären die wichtigsten Begriffe – vom Baujahr bis zum Primärenergiebedarf.

Der Ausweis im Beispiel wurde für ein Einfamilienhaus aus dem Baujahr 1931 erstellt, das 2020 einen neuen Wärmeerzeuger erhalten hat. Es handelt sich um einen Bedarfsausweis, weil keine Sanierung nach WSchV 1977 stattgefunden hat. Das Verfahren folgt den Vorgaben des GEG.

Im Energieausweis werden Energiebedarf und Primärenergiebedarf eines Gebäudes auf der Effizienzskala ausgewiesen.

Endenergiebedarf: Was sagt der Wert aus?

Im Abschnitt „Energiebedarf“ steht der Endenergiebedarf ganz oben – im Beispiel liegt er bei 190,6 kWh/(m²·a). Dieser Wert gibt an, wie viel Energie das Haus jährlich benötigt, um Heizung, Lüftung und Warmwasser zu gewährleisten. Dabei gelten standardisierte Bedingungen: gleichmäßige Raumtemperatur, typisches Nutzerverhalten, einheitliches Klima. Ein kleiner Wert zeigt ein energieeffizientes Gebäude – ein hoher Wert bedeutet Energieverluste und meist auch hohe Heizkosten.

Besonders relevant ist dieser Wert für Käufer oder Bauherren, die verschiedene Gebäude vergleichen möchten. Auch bei der Förderung von Sanierungen spielt er eine wichtige Rolle.

Primärenergiebedarf: Was die Umweltbilanz verrät

Etwas unterhalb des Endenergiebedarfs steht der Primärenergiebedarf – im Beispiel liegt er bei 180,1 kWh/(m²·a) und damit sogar etwas niedriger als der Endenergiebedarf. Das ist kein Fehler, sondern eine Folge der Energieträger: Wird ein Haus zum Beispiel mit Stückholz oder erneuerbaren Energien beheizt, fällt der Primärenergiebedarf durch günstige Umrechnungsfaktoren niedriger aus.

Der Primärenergiebedarf zeigt, welcher Aufwand insgesamt nötig ist, um die benötigte Energie bereitzustellen – inklusive Förderung, Umwandlung und Transport. Das macht ihn zu einem wichtigen Indikator für die Umwelt- und Ressourcenbilanz eines Hauses. Für Neubauten ist dieser Wert gesetzlich begrenzt – im Beispiel liegt er mit 180,1 kWh deutlich über dem zulässigen Anforderungswert von 110,4 kWh, was bedeutet: Das Gebäude erfüllt nicht den heutigen Neubaustandard.

Kennzahlen im Überblick

Kennzahl Wert (Beispiel) Bedeutung

Endenergiebedarf

190,6 kWh/(m²·a)

Maß für Heiz- und Warmwasserenergie unter Standardbedingungen

Primärenergiebedarf

180,1 kWh/(m²·a)

Maß für Gesamtenergieeinsatz inkl. Verluste in der Energiekette

CO₂-Emissionen

49,7 kg/m²·a

Klimawirkung des Energieverbrauchs, als CO₂-Äquivalente ausgewiesen

Gebäudehülle (HT'-Wert)

0,64 W/(m²·K)

Wärmeverlust durch Wände, Fenster, Dach – je kleiner, desto besser

Lüftung

Fensterlüftung

Hinweis auf Art der Frischluftzufuhr im Gebäude

Energieträger

Heizöl, Stückholz

Basis für Wärme- und Warmwasserversorgung


Energieausweis: Gültigkeit und Fristen

Ein Energieausweis fürs Haus ist nicht unbegrenzt gültig. Folgende Fristen gelten:

  • Gültigkeit: 10 Jahre ab Ausstellungsdatum
  • Verlängerung: nicht möglich – danach muss ein neuer Ausweis erstellt werden
  • Verpflichtend neu: bei umfassender Sanierung oder geänderter Heiztechnik
  • Hinweis: Gültigkeit steht im oberen Bereich des Dokuments
  • Altbestand: Ein älterer Energiepass fürs Haus bleibt nur gültig, wenn er GEG-konform ist
  • Pflicht bei Verkauf/Vermietung: Auch bei alten Gebäuden ist ein aktueller Energieausweis fürs Haus erforderlich

Die Energieausweis-Gültigkeit betrifft sowohl Bedarfs- als auch Verbrauchsausweise. Wer unsicher ist, sollte das Ausstellungsdatum prüfen oder einen neuen Ausweis beantragen.


Energieausweis: Woher bekommen?

Einen Energieausweis fürs Haus können Sie bei verschiedenen Stellen beantragen – je nach Bedarf online, vor Ort oder über regionale Versorger. Die Wahl des Anbieters hat dabei Einfluss auf Aufwand, Qualität und Kosten.

Für einfache Fälle, etwa bei gut dokumentierten Wohnhäusern, bieten Online-Plattformen eine schnelle Lösung. Ein Verbrauchsausweis ist dort oft schon für unter 100 Euro erhältlich. Wer einen Bedarfsausweis braucht oder einen Energieausweis für ein altes Haus erstellen lassen möchte, sollte auf erfahrene Energieberater oder spezialisierte Anbieter setzen.

Auch TEAG bietet rechtsgültige Energieausweise online an – ab 99 Euro, inklusive fachlicher Prüfung und rechtlicher Absicherung. Besonders praktisch: Der gesamte Prozess läuft digital, die Ausweise sind bundesweit anerkannt. Das ist ideal, wenn Sie schnell und unkompliziert einen Energieausweis für Gebäude benötigen.

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Energieausweis anfordern

Neben Online-Angeboten und Energieberatern stellen auch Schornsteinfeger Energieausweise aus. Dort ist allerdings meist ein Vor-Ort-Termin erforderlich – und damit oft höhere Kosten verbunden.

Achten Sie bei der Auswahl des Anbieters immer auf eine gültige Registriernummer gemäß GEG und darauf, dass es sich um eine offiziell zugelassene Fachkraft handelt. Ein veralteter Energieausweis fürs Haus ist nur dann weiterhin gültig, wenn er weniger als zehn Jahre alt und nach den alten Vorschriften korrekt ausgestellt wurde.


Unsere Expert*in

Porträt von Charlotte Kalden

Charlotte Kalden

Produktmanagerin

Charlotte Kalden ist Produktmanagerin für Strom und Erdgas und spezialisiert auf dynamische sowie variable Stromtarife und Energiedienstleistungen. Sie entwickelt innovative Tarifmodelle, die flexibel auf Markt- und Verbrauchsschwankungen reagieren. Dabei legt sie großen Wert darauf, Kunden nachhaltige und wirtschaftliche Energielösungen anzubieten.

Weitere Informationen über Charlotte Kalden LinkedIn